Die Kosten des Gutachters bei einem nicht verschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung, als Bestandteil des Gesamtschadens, zu übernehmen. Sie sind in der Beweispflicht, Sie müssen also nachweisen, wie groß der Ihnen entstandene Schaden tatsächlich ist. Informieren Sie uns, bevor Sie sich bei der gegnerischen Versicherung melden. Wir haben Erfahrung im Umgang mit gegnerischen Versicherungen und können Ihnen bei Bedarf einen geeigneten Anwalt nennen.
Das Amtsgericht Saarbrücken hat in einem Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 600,00 € liegt.
Bei Kaskoschäden bezahlt Ihre Fahrzeugversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten meist nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen vorher abgesprochen war. In den meisten Verträgen ist das so nicht vorgesehen. Trotzdem kann sich ein unabhängiges Gutachten auch in diesen Fällen lohnen, da Sie dann sicher gehen, dass die Schäden objektiv und vollständig erfasst werden und nichts "vergessen" wird. Die Praxis zeigt, dass in den meisten Fällen der Versicherungssachverständige die Kosten für die Behebung eines Schadens viel zu niedrig taxiert.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung von bis zu mehreren hundert Euro.
Wenn man ein Unfall nicht selbst verschuldet hat, Ja. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Wenn Sie keinen geeigneten Anwalt kennen, vermitteln wir Ihnen gerne eine Anwalt, der in solchen Fällen über große Erfahrung verfügt.